Er leistete 1933/34 illegale antifaschistische Arbeit. Ein Schwerpunkt bildete der Vertrieb illegaler Literatur, so der Betriebszeitung „Der Industrieangestellte“, aber auch der „Roten Fahne“ und der Tarnschrift über die Köpenicker Blutwoche „Luftschutz tut not“. 1935 wurde er vom Berliner Kammergericht zu einem Jahr, sechs Monaten Gefängnis (Berlin-Tegel) verurteilt.